Kennst du deine Stärken? Kochst du gern oder arbeitest du gern am Computer? Vielleicht arbeitest du aber lieber mit den Werkstoffen Metall und/oder Holz?

Deine Fähigkeiten kannst du im Berufsvorbereitungsjahr unter Beweis stellen. Wir haben für dich die Berufsbereiche:

  • Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistungen
  • Wirtschaft und Verwaltung

oder

  • Metalltechnik
  • Holztechnik.

In verschiedenen Lernfeldern lernst du die Basics zu den Berufsbereichen. So kannst du besser in die Ausbildung starten.

Außerdem gibt dir das Berufsvorbereitungsjahr die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss gleichwertig dem der Oberschule zu erwerben.

Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler, die weder über einen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule noch über einen Berufsausbildungsvertrag verfügen.

Im Berufsvorbereitungsjahr sollen Schülerinnen und Schüler zur Berufsreife geführt und damit zur Aufnahme einer späteren Berufsausbildung befähigt werden.

Die Klassen des Berufsvorbereitungsjahres umfassen jeweils zwei Berufsbereiche.

Das Berufsvorbereitungsjahr wird als einjährige oder als zweijährige Vollzeitschule geführt. Ab dem Schuljahr 2025/2026 bieten wir beide Varianten an.

Im zweijährigen Berufsvorbereitungsjahr werden die Ausbildungsinhalte des einjährigen Berufsvorbereitungsjahres in zwei Schuljahren vermittelt. Wir bieten das zweijährige Berufsvorbereitungsjahr in den folgenden beiden Berufsbereichen an:

  • Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistungen
  • Wirtschaft und Verwaltung

Aufnahmevoraussetzungen

In das zweijährige Berufsvorbereitungsjahr werden aufgenommen:

  • Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und die Oberschule vor Beginn der Klassenstufe 9 verlassen haben,
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen,
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die zuvor die Oberschule besucht haben und bei denen zu erwarten ist, dass sie auf Grund der Art und des Umfangs der Behinderung das Lernziel des Berufsvorbereitungsjahres erreichen werden, oder
  • Schülerinnen und Schüler, die zwar eine Vorbereitungsklasse gemäß § 5 Schulordnung Berufsschule (BSO) absolviert haben, bei denen auf Grund der unzureichenden Sprachkompetenz aber nicht zu erwarten ist, dass sie das Lernziel gemäß Absatz 1 Satz 2 nach Abschluss der einjährigen Vollzeitschule erreichen werden.

Die Berufsschulpflicht wird erfüllt und bei einem regelmäßigen Besuch vorzeitig für beendet erklärt. Zudem wird bei erfolgreichem Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres der Hauptschulabschluss zuerkannt.

Bewerbungsformular Berufsvorbereitungsjahr 2025/2026

Merkblatt zur Berufsschulpflicht 2025/2026